INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG  DER SCHIESSANLAGE

BETRIEBSZEITEN 

siehe aktueller Schießplan

Sonderschießtermine sind ab einer gewissen Anzahl an Teilnehmern und nach Absprache mit dem Schießplatzleiter möglich.  
Sonn- und Feiertage: nur nach frühzeitiger Anmeldung

 

AKTUELLE GEBÜHREN

Standgebühr für Einzeldisziplinen:                       5  €  für Mitglieder    

                                                                                          8  €  für Nichtmitglieder

Standgebühr bei Nutzung Kugel und Schrot :     6,50  € für Mitglieder

                                                                                          10 € für Nichtmitglieder

                                                                        

VORSCHRIFTEN FÜR FLINTEN

Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Flinten bis Kaliber 12 unter Verwendung von handelsüblichen Schrotpatronen mit Weicheisenschrot bis 2,6 mm Durchmesser. Die Verwendung von Patronen mit Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) und von Schroten mit Nickelüberzug ist verboten. Zu Flinten im Sinne dieser Zulassung des Schießstandes zählen auch kombinierte und halbautomatische Gewehre bei ausschließlicher Verwendung des glatten Laufes / der glatten Läufe.


VORSCHRIFTEN FÜR LANGWAFFEN

Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Langwaffen (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule. Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

 

 

 

News und Termine Schiesswesen


Jahresschiessplan 2025

Der Jahresschießplan 2025 ist online!

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Jagdliches Schießen

Liebe Jäger, Schützen und Interessenten, wir möchten Sie darauf hinweisen Ihre Waffenbesitzkarte und Versicherungsnachweis mit zuführen, um sich jederzeit Ausweisen zu können. Auf die Schießstandordnung und die Schießvorschriften des DJV e.V. wird hingewiesen.  

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